Heidelbeeren sind an einer Heidelbeerpflanze zu sehen., © Philipp von Ditfurth/dpa
Heidelbeeren sind an einer Heidelbeerpflanze zu sehen. Philipp von Ditfurth/dpa, dpa
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Heidelbeeren-Diebstahl macht Behörden zu schaffen

17.08.2023

Behörden gehen in den ostfranzösischen Vogesen verstärkt gegen das illegale Pflücken von Heidelbeeren vor. Es sind in diesem Bereich organisierte Banden aktiv, die seit Jahren an Bedeutung gewinnen, wie die französische Behörde für Biodiversität (OFB) der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage bestätigte.

Die elsässische Regionalzeitung «Les Dernières Nouvelles d’Alsace» (DNA) berichtete unlängst, dass Mitarbeiter der Waldbehörde ONF, des Naturschutzgebiets Tanet-Gazon du Faing westlich von Colmar und andere Behördenvertreter gemeinsam auf Patrouille gehen. Ziel dabei sei es, Heidelbeergebiete zu schützen und mögliche Verstöße aufzuspüren.

Das «L'or noir» («Schwarze Gold») der Vogesen, wie die Heidelbeeren auch genannt werden, ist dem Bericht zufolge begehrt. Kriminelle Banden seien auf mehreren Ebenen organisiert, mit einer Führung und Mittelsmännern. Die Pflücker seien häufig eingewanderte Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, schrieb das Blatt unter Berufung auf einen Mitarbeiter des Office National des Forêts (ONF). Es habe bereits Festnahmen in den Vogesen gegeben.

Das Pflücken von Heidelbeeren und anderen kleinen Früchten im Wald ist in Frankreich streng geregelt. Nach Angaben des ONF können in öffentlichen Wäldern bis zu fünf Liter pro Person gepflückt werden - falls in dem Gebiet nicht andere Vorschriften gelten. Sogenannte Beerenkämme zum Sammeln der Früchte sind mancherorts nicht erlaubt.

Falls die zulässigen Mengen überschritten werden, drohen laut der Regionalzeitung «DNA» zufolge Bußgelder - zunächst 135 Euro, von zehn Litern an sogar bis zu 45.000 Euro. Es sind bei schweren Verstößen auch Haftstrafen von bis zu drei Jahren möglich.

Im benachbarten Deutschland gibt es ebenfalls Regeln, die im Bundesnaturschutzgesetz verankert sind, wie das baden-württembergische Umweltministerium auf Anfrage mitteilte. Früchte dürfen demnach grundsätzlich in der Natur nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf gepflückt werden.

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