Justizminister Marco Buschmann hat sein geplantes «Gesetz gegen digitale Gewalt» vorgestellt., © Fabian Sommer/dpa
Justizminister Marco Buschmann hat sein geplantes «Gesetz gegen digitale Gewalt» vorgestellt. Fabian Sommer/dpa, dpa
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Gesetz gegen digitale Gewalt: Hebel gegen Pöbler

12.04.2023

Betroffene von rechtsverletzenden Äußerungen im digitalen Raum sollen sich künftig leichter zur Wehr setzen können. Zu einem entsprechenden Gesetz, das die Bundesregierung noch in diesem Jahr auf den Weg bringen will, hat das Justizministerium ein Eckpunkte-Papier vorgelegt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, bei diesem Vorhaben gehe es nicht darum, die Meinungsfreiheit einzuschränken. «An den Spielregeln des demokratischen Diskurses wird das Gesetz nichts ändern. Was heute geäußert werden darf, darf auch künftig geäußert werden.»

Verringert werden solle aber der Aufwand für diejenigen, die im Internet bedroht, verleumdet oder beleidigt würden. «Betroffene haben es oft unnötig schwer, ihre Rechte selbst durchzusetzen», sagte Buschmann. Oft scheitere schon eine Identifizierung der handelnden Person an fehlenden Informationen oder am Faktor Zeit.

Zu dem geplanten «Gesetz gegen digitale Gewalt» gibt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP bereits eine relativ detaillierte Vereinbarung. Dort heißt es unter anderem: «Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren
zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren.»

Die Hürden sollen allerdings relativ hoch sein für die vorübergehende Sperrung eines Accounts, über den beispielsweise notorisch falsche Angaben zu einem Unternehmen oder beleidigende Äußerungen über eine bestimmte Nutzerin gepostet werden. Unter anderem soll die Sperre nur angeordnet werden können, «wenn der Diensteanbieter den betroffenen Accountinhaber zuvor auf ein anhängiges Sperrersuchen hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat».

Wen betrifft das Gesetz?

Das geplante Gesetz soll zudem klarstellen, dass nicht nur Betreiber von Plattformen, sondern in einem zweistufigen Verfahren auch alle Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe von Daten durch ein Gericht verpflichtet werden können.

Schon bei der Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das eine zügige Löschung rechtswidriger Inhalte verlangt, läuft manches nicht rund. Das Bundesamt für Justiz hatte im vergangenen Herbst zwei Bußgelder in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro gegen Telegram verhängt. Dabei geht es um mögliche Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege sowie gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten nach dem NetzDG. Unzufrieden zeigte sich das Bundesamt kürzlich auch mit dem Beschwerdemanagement des Kurznachrichtendienstes Twitter.

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