Gerichtsverfahren gegen Corona-Impfstoffhersteller beginnen, © Shutterstock
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Gerichtsverfahren gegen Corona-Impfstoffhersteller beginnen

03.07.2023

Gleich zwei Gerichte beschäftigen sich ab diesem Montag mit Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Es geht um Klagen gegen Biontech und Astrazeneca. Insgesamt liegen einem Medienbericht zufolge mehr als 200 Fälle bei den Gerichten in Deutschland.

Erster Prozess wegen Impfschaden in Baden-Württemberg

Das Landgericht im baden-württembergischen Rottweil verhandelt am Montag (13.30 Uhr) die Klage eines 58-Jährigen wegen eines gesundheitlichen Schadens, den dieser auf eine Corona-Impfung von Biontech zurückführt. Der Mann wirft dem Pharmakonzern vor, dass er infolge der Corona-Impfung unter einer massiven Sehkraft-Verschlechterung auf dem rechten Auge leide. Er verlangt 150 000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet
wird.

Biontech weist Vorwurf von sich

Das Mainzer Unternehmen hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet. "Wir haben die vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft", sagte eine Sprecherin. Mit einer
Entscheidung ist am Montag nicht zu rechnen.

Fall gegen Astrazenca beginnt

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) im bayerischen Bamberg beginnt zudem eine Berufungsverhandlung (9.30 Uhr) in einem Verfahren gegen den
Hersteller Astrazeneca. Vor einem halben Jahr hatte das Landgericht Hof die Klage einer Frau gegen den britisch-schwedischen Konzern
abgewiesen. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein, die nun am OLG verhandelt wird.

Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen
Herstellers zurückführt, die Firma auf Schadenersatz verklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch
einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Ob am Montag ein Urteil ergeht, ist unklar.
Denkbar wäre auch, dass die Parteien einen Vergleich (gütliche Einigung) schließen.

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