Gaffern drohen ab sofort Haftstrafen
Bei schweren Unfällen können Gaffer ab sofort ins Gefängnis kommen - und zwar dann, wenn sie Fotos oder Videos von Toten machen. Seit dem 1. Januar ist das strafbar. Wer dagegen verstößt, kann bis zu zwei Jahre ins Gefängnis wandern oder muss hohe Geldstrafen zahlen. Bislang war nur das Fotografieren von noch lebenden Personen - also zum Beispiel von verletzten Unfallopfern strafbar, aber eben nicht von Toten.
Baden-Württemberg hat auf Schließung der Gesetzeslücke gedrängt
Justizminister Guido Wolf hatte sich mit einem Antrag an den Bundesrat gegen das Fotografieren und Filmen von Toten stark macht. So eine Missachtung des Persönlichkeitsrechts der Opfer und auch der Angehörigen dürfe nicht durchgehen und müsse hart bestraft werden. Weiter sagt Wolf: “Wer nach einem Unfall Tote fotografiert oder filmt und das dann womöglich noch ins Internet stellt, der handelt nicht nur respektlos, sondern gehört bestraft!”
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