Freiburger Klimacamp zieht nicht vor Verwaltungsgerichtshof
Im Rechtsstreit um das Klimacamp in der Freiburger Innenstadt beugen sich die Verantwortlichen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Sie räumen den Rathausplatz für den Weihnachtsmarkt. «Wir gehen nicht in die nächste Runde», sagte Kläger Tobias Kurzeder am Freitag. Möglich wäre gewesen, Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen. Die Erfolgsaussichten seien aber zu schlecht, erklärte Kurzeder. «Wir wollen im Frühjahr gestärkt wiederkommen und weitermachen.»
Die Aktivisten, die Tag und Nacht vier Zelte auf dem Rathausplatz hatten, wollen gegebenenfalls gegen die Stadtverwaltung wegen aus ihrer Sicht falscher veröffentlichter Informationen vorgehen und eventuell einen Ersatzstandort erstreiten. Das werde noch geprüft.
Die Stadt hatte Mitte August beschlossen, dass die Zelte spätestens bis zum 8. November weichen müssen, damit Stände des Weihnachtsmarkts errichtet werden können. Das Verwaltungsgericht lehnte am Donnerstag einen Eilantrag gegen die Anweisung ab, sie sei rechtmäßig. Die Stadt habe zu Recht angenommen, dass der Weihnachtsmarkt auch im Lichte der Versammlungsfreiheit gegenüber dem Klimacamp vorrangig sei. Der Markt feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. (Az. 4 K 3372/23)
Die Studentenstadt Freiburg mit mehr als 230.000 Einwohnern bezeichnet sich als «Green City» («Grüne Stadt»). Gemäß einer weiteren Verfügung der Stadt müssen zwei der vier Zelte dauerhaft entfernt werden, dürfen also auch nicht nach dem Weihnachtsmarkt wieder aufgebaut werden. Das Camp war im Sommer vergangenen Jahres eingerichtet worden. Die Aktivisten haben für den 7. November eine Demonstration angekündigt.
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