Die Ermittlungen gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann sind eingestellt worden., © Malte Krudewig/dpa
Die Ermittlungen gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann sind eingestellt worden. Malte Krudewig/dpa, dpa
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Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger eingestellt

29.08.2023

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt nicht mehr gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts von Sexualdelikten. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann «sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen» habe, begründete die Staatsanwaltschaft am Dienstag ihre Entscheidung in einer ausführlichen Mitteilung. «"Ich danke allen, die unvoreingenommen das Ende der Ermittlungen abgewartet haben." Till.», schrieb der 60-jährige Lindemann am Nachmittag dann bei Instagram.

«Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten», hieß es in der ungewöhnlich langen Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe «ausreichend zu konkretisieren» oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären.

Die Debatte kochte hoch

Seit Mai hatten mehrere Frauen Vorwürfe vorgebracht und Situationen bei Partys im Umfeld der Band geschildert, die sie nach eigenen Angaben teils als beängstigend empfanden. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollten. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

Zunächst hatte eine Frau aus Nordirland geäußert, im Umfeld eines Rammstein-Konzerts in Litauen womöglich betäubt und verletzt worden zu sein. Schnell tauchten Beschuldigungen auf, manche anonym in Zeitungsberichten, manche auch mit Namen versehen im Internet.

Zügig kochte die Debatte hoch und beherrschte Anfang Juni die Schlagzeilen. Dabei ging es nicht nur um mutmaßlich strafbares Verhalten, sondern auch moralische Fragen. Lindemanns Verlag, der Bände mit teils umstrittenen Gedichten herausgebracht hatte, beendete die Zusammenarbeit. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) verurteilte «patriarchales Mackertum und sexuelle Übergriffe». Auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) verfolgte nach Angaben seines Sprechers die Berichte. Bei Konzerten in München wurde die vorderste Reihe für ausgewählte junge Frauen ebenso abgeschafft wie die Aftershow-Partys.

Auch die Band Rammstein selbst verurteilte in einer Stellungnahme jede Übergriffigkeit und bat die Fans, sich nicht an Vorverurteilungen zu beteiligen. Bei den Konzerten in München gab es kleinere Proteste, gut besucht waren sie trotzdem.

Lindemann ließ am 8. Juni über eine Anwaltskanzlei Beschuldigungen zurückweisen. Wiederholt sei behauptet worden, so die Anwälte, «Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr».

«Keine objektiven Tatsachenbeweise»

Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete nach Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Presseberichten ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Sexualdelikten ein. Die Behörden in Litauen entschieden derweil, keine Ermittlungen gegen die Band oder andere Personen im Zusammenhang mit dem dortigen Konzert aufzunehmen. Es seien «keine objektiven Tatsachenbeweise» ermittelt worden, die belegen würden, dass die Frau aus Nordirland körperlicher oder seelischer Nötigung oder anderen Gewalttaten sexueller Natur ausgesetzt war oder dass sie zum Gebrauch von Betäubungsmitteln gezwungen oder bestohlen wurde, teilten die Behörden mit.

Mitte Juli trat Rammstein in Berlin auf, «wieder zu Hause», wie sie sagten, und wurde heftig gefeiert. Lindemann rief im Konzert: «Und denkt immer dran: Bösen Zungen glaubt man nicht. Die Wahrheit, die kommt doch eh ans Licht.» Parallel standen mehrere Alben der Band in den oberen Verkaufsrängen.

Nur zweieinhalb Monate nach Beginn der Ermittlungen in Berlin werden sie nun von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Staatsanwaltschaft bezog sich dabei auch auf die Unterlagen der litauischen Behörden. «Auch hier ergaben sich keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten», schrieb sie. Die Herkunft eines Blutergusses der Frau aus Nordirland lasse sich nicht konkret zuordnen.

Die Angaben einer weiteren Zeugin, die über Youtube Vorwürfe erhoben habe, «blieben in den Vernehmungen zu unkonkret», sie habe auch keine strafrechtlichen Vorfälle geschildert, die sie selbst erlebt habe, erklärte die Ermittlungsbehörde. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von ihr genannte mögliche Zeugen hätten entweder ebenfalls nichts Strafrechtliches beobachtet oder hätten nicht identifiziert werden können. Auch das Ermittlungsverfahren gegen Lindemann wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde demnach eingestellt.

Parallel teilte Lindemanns Anwalt mit, die schnelle Einstellung zeige, «dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.» Die Kanzlei kritisierte, im Internet und in den Medien sei es ohne Grundlage zu «schwerwiegenden Vorverurteilungen» gekommen. Man werde weiter juristisch gegen unzulässige Darstellungen vorgehen.

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