Einschränkungen für Ungeimpfte?, © Symbolbild Shutterstock
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Einschränkungen für Ungeimpfte?

27.08.2021

Bei uns in Baden-Württemberg könnte bald in vielen Bereichen die 2-G-Regel gelten. Das Sozialministerium bereitet eine entsprechende Verordnung vor. Das würde bedeuten, dass alle Ungeimpften bei uns in Baden-Württemberg mit starken Einschränkungen im öffentlichen Leben rechnen müssten. Zum Beispiel bei Kino- oder Restaurantbesuchen hätten ungeimpfte Menschen auch mit einem negativen Corona-Test keinen Zutritt mehr, hat Uwe Lahl, der Amtschef des Sozialministeriums, dem SWR gesagt.

Überlastung des Gesundheitssystems soll verhindert werden

Auch bei uns in Baden-Württemberg steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder und vor allem ungeimpfte Menschen stecken sich gerade häufig mit dem Virus an. Die neuen Einschränkungen sollen dann vor allem dafür sorgen, dass die Gesundheitssysteme nicht überlastet werden. Derzeit müssen meist Ungeimpfte in den Krankenhäusern behandelt werden.

In der nächsten Wochen will die grün-schwarze Landesregierung über den Entwurf der Corona-Verordnung abstimmen. In Kraft treten könnte sie, sobald die Corona-Neuinfektionen weiter stark steigen und sich auch die Lage in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen verschlechtert. Einen genauen Termin gibt es daher noch nicht, aber: die Landesregierung will vorbereitet sein.