Die Bundesnotbremse ist beschlossene Sache
Der Bundestag hat am Mittwoch die Bundesnotbremse beschlossen - sie unterscheidet sich in einigen Punkten von der Notbremse, die schon seit Montag bei uns in Baden-Württemberg gilt. Ob es bei den strengeren Landesregeln bleibt, ist noch unklar.
In diesen Punkten unterscheiden sich die Regeln in BW von der Bundesnotbremse
Nächtliche Ausgangssperre bei einer Inzidenz ab 100 - wir müssen schon ab 21 Uhr daheim bleiben. Die Bundesnotbremse sieht hier 22 Uhr vor. Alleine joggen oder Spazieren gehen wäre sogar bis Mitternacht erlaubt.
Strenger wäre die Bundesnotbremse dagegen bei Schulen und Kitas – die müssten schon bei einer Inzidenz von 165 schließen und nicht wie bei uns ab 200.
Landesregelung oder Bundesregelung?
Auf unsere Anfrage beim Staatsministerium hieß es, wir wollen dazu noch nichts sagen, weil die Beschlussvorlage für diese Gesetzesänderung noch nicht vorliegt. Regierungssprecher Hoogvliet hat vor einigen Tagen angekündigt, es wird bei der Ausgangssperre voraussichtlich bei der strengeren Regel bleiben. Die Zeiten seinen jetzt nicht danach, Vorhaben zu lockern.