Das sind die Regeln der Bundesnotbremse
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Das sind die Regeln der Bundesnotbremse

22.04.2021

Wer hat an der Uhr gedreht - dadurch, dass auch der Bundesrat die Bundesnotbremse durchgewunken hat, heißt es für uns Baden-Württemberger vor allem: Zeitumstellung bei der Ausgangssperre. Aus 21 Uhr wird nämlich 22 Uhr - und damit haben wir dann einerseits eine Stunde länger abends. Und zusätzlich dürfen wir auch noch bis Mitternacht allein eine Runde spazieren oder joggen gehen. Ministerpräsident Kretschmann hat das heute am Rande der Koalitionsverhandlungen mit der CDU so formuliert: “Wir setzen die Regeln der Bundesnotbremse eins zu eins um”. Und das Ganze gilt ab Samstag, hat uns das Staatsministerium Baden-Württemberg gesagt – also ab Samstagabend können wir die Stunde nutzen.

Zahlreiche Schulen müssen ab Montag schließen

Für viele Eltern im Land heißt das dann aber auch - ihre Kinder werden schon eher wieder bei ihnen zuhause sein. Das liegt daran, dass die Regeln der Bundesnotbremse für Schulen und Kitas strenger sind, als die, die wir bislang bei uns hatten. Schon ab einem Inzidenzwert von 165 nach drei Tagen heißt es: Distanzunterricht an den Schulen. Für Kitas gilt dann Notbetreuung. Das betrifft bei uns im Land aktuell 14 Landkreise.

Bild: Symbolbild/shutterstock

Verschärfte Maskenpflicht in Bus und Bahn

Gilt die Notbremse, muss im öffentlichen Nahverkehr eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske getragen werden. Eine einfache OP-Maske wie bisher reicht dann nicht mehr aus. Einschränkungen gibt es auch bei der Mobilität: gilt in einem Kreis die nächtliche Ausgangssperre, ist während dieser auch die Durchreise verboten. Ihr dürft also nachts nicht durch einen Kreis durchfahren, wenn dort die Ausgangssperre gilt. Das geht nur, wenn eine der Ausnahmen vorliegen. Das sind vier Stück: der Weg zur Arbeit, Pressefreiheit, Sorgerecht, und auch die Gefahrenabwehr für Leib und Leben. Wenn das nicht gegeben ist, darf man nicht durch einen Kreis mit Ausgangssperre durchreisen - und zwar auch nicht mit Bus oder Bahn.