Das sind die Corona-Regeln für den Herbst
Zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium gemeinsam mitteilten. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.
Länder dürfen strengere Regeln verhängen
Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.
Lockdowns sind ausgeschlossen
Befürchtet ein Land, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Lockdowns sind aber ausgeschlossen.
Kritik aus Baden-Württemberg
Die Landesregierung hat sich enttäuscht gezeigt vom neuen Entwurf der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz. "Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist", sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Er kritisierte, dass es nicht die Möglichkeit gebe, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen.
Bundestag muss noch darüber entscheiden
Man müsse überprüfen, warum etwa in der ersten Stufe nicht die Möglichkeit bestehen soll, in Arztpraxen eine Maskenpflicht einzuführen. Auch stellte Lucha die Frage, ob es sinnvoll sei, Ausnahmen von der Maskenpflicht für geimpfte und genesene Personen zuzulassen, wenn diese möglicherweise auch ansteckend sein können. Jetzt muss das Bundeskabinett und der Bundestag des Regeln noch zustimmen.
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