Das bedeutet die Bundesnotbremse für BW

Das bedeutet die Bundesnotbremse für BW

13.04.2021

Schluss mit dem unübersichtlichen Flickenteppich. Die Bundesregierung hat die Bundesnotbremse beschlossen - damit soll es künftig einen verbindlichen Rahmen für Lockdown oder Lockern geben. Sie soll in den Stadt- oder Landkreisen gelten, in denen die Inzidenz über 100 liegt.

Die Länder geben damit ein Stück weit das Zepter aus der Hand. Dadurch, dass die Bundesnotbremse ins Infektionsschutzgesetz eingefügt werden soll, gibt es für Kreise ab einer 7-Tage Inzidenz von 100 an drei Tagen in Folge in Zukunft keinen Spielraum mehr. Der Bund gibt vor, was sie tun MÜSSEN - also die Notbremse MUSS dann gezogen werden und zwar bundesweit einheitlich. Wie es derzeit aussieht, greifen diese Regeln frühestens ab Ende nächster Woche. Zunächst muss der Gesetzentwurf durch den Bundestag - dort braucht er eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also auch Stimmen der Opposition. Der Beschluss ist für nächste Woche Mittwoch geplant. Danach kann dann der Bundesrat zustimmen und der Bundespräsident muss auch noch unterschreiben.

Das bedeutet die Notbremse konkret für die Landkreise

Weitere Kontaktbeschränkungen

Greift die Notbremse, darf sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen, insgesamt dürfen es dabei nicht mehr als fünf Personen sein. Kinder unter 14 werden dabei nicht mitgezählt. Der Besuch von Mutter und junger Tochter bei den Großeltern wäre demnach erlaubt, ein Treffen zweier befreundeter Paare hingegen nicht. Bisher sind bei uns in Baden-Württemberg private Treffen von fünf Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt, Paare zählen dabei als ein Haushalt.

Nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr

Zwischen 21 und 5 Uhr soll durch die Notbremse Nachts wieder eine Ausgangssperre gelten. Die Wohnung dürfte dann nur mit triftigem Grund verlassen werden. Ausgangssperren hatte auch der letzte Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vorgesehen, die wurden aber bislang nur zögerlich umgesetzt. Aktuell gilt bereits in mehreren Landkreisen in Baden-Württemberg eine nächtliche Ausgangssperre.

Schul- und Kitaschließungen erst ab höherer Inzidenz

Hier steht die 200er Marke im Raum. Wenn die Stadt- und Landkreise diese Schwelle überschreiten, dann sollen Schulen geschlossen werden - für Abschlussklassen soll es aber Ausnahmen geben. Außerdem sollen alle Schülerinnen und Schüler zweimal die Woche auf Corona getestet werden bzw. sich testen. Das ist ja bei uns in Baden-Württemberg ab nächster Woche sowieso schon der Fall.

Weitere Einschränkungen

Greift die Notbremse, müssen die meisten Geschäfte komplett schließen - nur absolut Notwendige Läden wie Lebensmittelhandel oder Apotheken bleiben dann offen. Sport ist nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt.