Corona Regeln: Das gilt ab heute in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg tritt ab heute eine Corona-Verordnung in Kraft, in der die neusten Beschlüsse von Bund und Ländern umgesetzt werden. Der Lockdown wurde erstmal bis Ende Januar verlängert. Heißt: Alle Geschäfte und Einrichtungen, die derzeit geschlossen sind, bleiben geschlossen.
Was ab heute gilt, hier ein Überblick:
Kontaktbeschränkungen
Jeder Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Das gilt sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. Es ist also zum Beispiel nicht mehr erlaubt, dass sich zwei befreundete Ehepaare treffen. Auch bisherige Ausnahmen für Lebenspartner oder geradlinig Verwandte fallen weg. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Baden-Württemberg geht da einen Sonderweg, denn eigentlich hatten Bund und Länder beschlossen, dass die Kontaktbeschränkungen auch für Kinder gelten
15-Kilometer-Regel
Auch hier geht Baden-Württemberg auch erstmal einen Sonderweg und verzichtet auf diese Regelung. Bund und Länder hatten sich eigentlich darauf geeinigt, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner von Hotpots mit Inzidenzen von über 200 nur eingeschränkt bewegen dürfen - nämlich in einem 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort. Die Ausgangssperre ab 20 Uhr gilt in Baden-Württemberg aber weiterhin.
Einreise aus Risikogebiet: Quarantäne und Testung
Wer aus einem Risikogebiet zurück nach Baden-Württemberg kommt, muss weiterhin zehn Tage in Quarantäne. Diese kann frühestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden. Neu ist, dass ihr auch einen Corona-Test vor der Einreise vorlegen müsst. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Anreise oder unmittelbar nach Einreise erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung sind u.a. Durchreisende, also Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung einreisen, sowie Grenzpendler und Grenzgänger.
Arbeitsplatz
Kantinen müssen überall dort schließen, wo die Arbeitsabläufe es zulassen. Essen zum Mitnehmen bleibt erlaubt. Eine "Homeoffice-Pflicht" gibt es auch weiterhin nicht, nur Appelle der Landesregierung. Es ist aber ein "Homeoffice-Gipfel" mit Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften geplant, um mögliche weitere Maßnahmen in diesem Bereich zu diskutieren.
Click-and-Collect
Das ist ab heute auch möglich. Ihr könnt die Ware im Internet vorbestellen und dann direkt vor Ort abholen. Das hatte das Land Mitte Dezember wegen Weihnachten zwischenzeitlich verboten. Wenn ihr die Ware bestellt habt, bekommt ihr meistens auch eine Zeit genannt wann ihr sie vor Ort abholen könnt, denn im Geschäft darf immer nur ein Kunde sein. Einige Unternehmen bieten auch die Blitz-Abholung per Auto an. Die Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter legt euch die Ware direkt und kontaktlos ins Auto. Umtausch und Rückgabe der Ware wird derzeit vor Ort nicht angeboten, aber die Händler verlängern aus Kulanz ihre Fristen.