Corona-Isolation künftig fünf Tage
In Baden-Württemberg tritt die Corona-Verordnung Absonderung am Dienstag (3. Mai) in Kraft. Damit beträgt die Isolation für diejenigen, die positiv auf Corona getestet wurden, noch fünf Tage. Dabei ist die Art des Tests egal. Aber nur, wenn man nach Ablauf von fünf Tagen 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome hatte. Bei Symptomen endet die Isolation nach zehn Tagen. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen oder Personen aus dem selben Haushalt entfällt vollständig.
Gesundheitsminister Manne Lucha sagt: “Die Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen bei den meisten Betroffenen nach wie vor weniger schwer, die Situation in den Krankenhäusern hat sich ebenfalls nicht verschärft”. Weiter sagt er, die Impfung ist der beste Schutz gegen das Virus. Fr Beschäftige im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.
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