Bundesgerichtshof: Bundestag muss Corona-Triage gesetzlich regeln
Wer wird behandelt und wer nicht, wenn es nicht mehr genug Intensivbetten gibt? Weil das aktuell nicht gesetzlich geregelt ist, haben mehrere Menschen mit Behinderung und Vorerkrankung geklagt. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur Triage bekanntgegeben. Von einer Triage spricht man, wenn in einer Notsituation entschieden werden muss, welche Patienten behandelt werden weil beispielsweise nicht genügend Intensivbetten zu Verfügung stehen.
Patienten dürfen nicht wegen Behinderung benachteiligt werden
Die Kläger haben recht bekommen, heißt: Der Bundestag muss die Corona-Triage „unverzüglich“ gesetzlich regeln und Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen. Neun Personen hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie befürchten, von Ärzten aufgegeben zu werden, wenn es keine genauen Vorgaben gibt. Die Karlsruher Richter sagen: Niemand dürfe wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender Behandlungsressourcen benachteiligt werden.
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