«Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof» steht auf einem Schild., © Christoph Schmidt/dpa/Symbolbild
«Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof» steht auf einem Schild. Christoph Schmidt/dpa/Symbolbild, dpa
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Bundesanwaltschaft: Haftbefehl gegen Klette weiter in Kraft

28.02.2024

Der von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe vor Jahren erwirkte Haftbefehl gegen die in Berlin gefasste frühere RAF-Terroristin Daniele Klette ist weiterhin in Kraft. Das sagte eine Sprecherin der obersten deutschen Anklagebehörde am Mittwoch. Gegen Klette werde dabei wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und versuchten Mordes bei Taten Anfang der 90er-Jahre ermittelt.

Konkret wird ihr zur Last gelegt, gemeinsam mit den noch gesuchten RAF-Terroristen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg im März 1993 einen Sprengstoffanschlag auf die im Bau befindliche JVA Weiterstadt verübt zu haben. Durch die Explosion war an dem Gebäude ein Schaden von rund 123 Millionen D-Mark entstanden. Klette soll darüber hinaus mit weiteren RAF-Mitgliedern versucht haben, im Februar 1990 einen Sprengstoffanschlag auf ein Gebäude der Deutschen Bank in Eschborn zu verüben. Der Sprengstoff detonierte nicht, da die Zündung versagte. Außerdem hatte Klette Erkenntnissen der Ermittler zufolge im Februar 1991 mit RAF-Mitgliedern mindestens 250 Schüsse auf die US-Botschaft in Bad Godesberg abgegeben.

Die 65 Jahre alte Klette war am Dienstag in Berlin gefasst worden. Sie war gemeinsam mit Staub und Garweg schon in den 1990er Jahren untergetaucht. Derzeit sitzt sie wegen mehrere Raubtaten in Untersuchungshaft. Dieses Verfahren liegt bei der Staatsanwaltschaft Verden in Niedersachsen.

© dpa-infocom, dpa:240228-99-152827/5