Bürgergeld soll Hartz-IV ersetzen
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Bürgergeld soll Hartz-IV ersetzen

20.07.2022

Das von der Ampel geplante sogenannte Bürgergeld soll an weniger strenge Auflagen geknüpft werden als das bisherige Hartz IV. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) präsentierte am Mittwoch in Berlin Einzelheiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus seinem Haus zur Ablösung von Hartz IV durch das Bürgergeld im kommenden Jahr ist demnach fertig und wird nun zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt. Dem Minister zufolge soll das Gesetz am 1. Januar in Kraft treten. Zuvor müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Konkret sehen Heils Pläne Karenzzeiten für Menschen vor, die nach einem Jahr Arbeitslosigkeit ins Bürgergeld (das heutige Arbeitslosengeld II) rutschen. Vorhandenes Vermögen soll demnach in den ersten beiden Jahren erst ab einer Grenze von 60 000 Euro angerechnet werden, bei jeder weiteren Person im Haushalt ab 30 000 Euro. "Es soll so sein, dass die Menschen, die in das neue Bürgergeld kommen, (...) sich nicht die Sorge machen müssen, dass ihr kleines Erspartes oder Vermögen weggesäbelt wird", sagte Heil.

In den ersten beiden Jahren sollen außerdem die tatsächlichen Kosten für die Wohnung anerkannt werden, auch wenn diese größer und teurer ist und über dem als "angemessen" eingestuften Niveau liegt. Für die Dauer von sechs Monaten plant der Sozialminister eine "Vertrauenszeit", in der es keine Leistungskürzungen geben soll, wenn sogenannte Pflichtverletzungen vorliegen, wenn also zum Beispiel Termine nicht wahrgenommen werden.

Die Jobcenter sollen darüber hinaus bei der Bürokratie entlastet werden und sich nicht mehr mit Rückforderungsbescheiden herumschlagen müssen, wenn jemand zu viel Geld erhalten hat. Hier soll es eine Bagatellgrenze von 50 Euro geben. Angehoben werden sollen auch Hinzuverdienstgrenzen und Weiterbildung soll stärker gefördert werden.

Über einen wesentlichen Punkt muss Heil allerdings in der Regierung noch verhandeln: Die Höhe des Bürgergeldes. Der SPD-Politiker will sich für eine "angemessene Erhöhung der Regelsätze" einsetzen, die nicht der Inflation hinterherhinke, sagte er. Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene liegt im Moment bei 449 Euro.

Der Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Martin Rosemann hat seinen Wahlkreis in Tübingen und er schreibt:

“(...) Es geht deshalb darum, alle Potenziale zu heben und Menschen individuell zu befähigen, ihren Beitrag leisten zu können. Dafür steht das neue Bürgergeld. Dabei steht für uns der Respekt vor der Lebensleistung der Menschen im Vordergrund. Wir wollen ihnen auf Augenhöhe begegnen und eine Kultur des Vertrauens etablieren. Ziel ist es neue Chancen durch Weiterbildung, neue Ansätze wie Coaching und einer Entfristung des Instruments der öffentlich geförderten Beschäftigung zu eröffnen. (...) Selbstverständlich muss auch die Bemessung der Regelsätze auf eine neue Basis gestellt werden – gerade angesichts der derzeitigen Preisentwicklung. (...)”

Bild: Symbolbild Shutterstock