Bewohnerparken in Esslingen wieder billiger
Anwohnerparkausweise in Esslingen kosten ab sofort nicht mehr 150 Euro. Denn nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht müssen die Kommunen die Gebührenordnungen für das Bewohnerparken mit Hilfe einer Rechtsverordnung statt durch eine Satzung regeln. Daher sei auch die 2022 im Esslinger Gemeinderat beschlossene Gebührensatzung für die Bewohnerparkausweise nicht wirksam, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Stattdessen würde jetzt wieder die bundeseinheitliche Regelung in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Anwendung finden.
Neue Bewohnerparkausweise nur für ein halbes Jahr
Die Stadt Esslingen wird auf Antrag weiterhin neue Bewohnerparkausweise ausstellen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Allerdings werden neue Bewohnerparkausweise vorerst lediglich für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgestellt. Im Einklang mit der bundesgesetzlichen Regelung beträgt die Gebühr dafür 15 Euro. Um eine neue rechtliche Grundlage für die Bewohnerparkgebühren zu schaffen, sei jetzt zunächst das Land Baden-Württemberg am Zug. Dieses wird eine neue Verordnung ausarbeiten. Anschließend werde man eine neue Regelung für die Bewohnerparkgebühren beschließen, die die bisherige Satzung ablösen soll, heißt es.
Bewohnerparkausweise weiterhin gültig
Trotz des Urteils behalten alle von der Stadt Esslingen bislang ausgestellten Bewohnerparkausweise für 150 Euro weiterhin ihre Gültigkeit. Auch die bisherigen Gebührenbescheide behalten ihre Wirksamkeit. Allerdings gibt es eine Besonderheit bei Gebührenbescheiden, die noch nicht bestandskräftig sind: In diesen Fällen kann bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, die einen Monat nach Ausstellung des Gebührenbescheids endet, vorsorglich fristwahrend Widerspruch eingelegt werden. Die Widersprüche werden entgegengenommen und die Verfahren so lange ruhend gestellt, bis die endgültige Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts sowie das weitere Vorgehen des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht wurden.