Das Amtsgericht Neu-Ulm verurteilte einen Mann, der bei einer Open-Air-Wahlveranstaltung im September 2023 einen Stein auf das Spitzenduo der bayerischen Grünen geworfen hat. , © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Das Amtsgericht Neu-Ulm verurteilte einen Mann, der bei einer Open-Air-Wahlveranstaltung im September 2023 einen Stein auf das Spitzenduo der bayerischen Grünen geworfen hat.  Karl-Josef Hildenbrand/dpa, dpa
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Bewährungsstrafe nach Steinwurf auf Grüne

29.10.2024

Im Landtagswahlkampf 2023 hat ein Mann einen Stein auf das bayerische Grünen-Spitzenduo Katharina Schulze und Ludwig Hartmann geworfen - nun hat ihn das Amtsgericht Neu-Ulm zu einem Jahr und vier Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Er musste sich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Weiter muss der Mann Sozialstunden leisten und 1000 Euro Geldstrafe bezahlen. «Sie bekommen von mir die Bewährung - aber gerade noch», sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Sie rechnete dem vorbestraften 46-Jährigen positiv an, dass er die Tat zu Beginn eingeräumt und sich bei allen Beteiligten entschuldigt hatte. Darunter auch die Polizisten, gegen deren Festnahme der Wiblinger sich nach dem Wurf des knapp 500 Gramm schweren Steins gewehrt hatte. Sie wurden leicht verletzt.

Täter wird Reichsbürger- und Querdenkerszene zugeordnet

Der Mann, der der Reichsbürger- und Querdenkerszene zugeordnet wird, und zum Tatzeitpunkt laut Blutalkoholgutachten mit mehr als einem Promille betrunken war, zeigte im Prozess Einsicht. Er bezeichnete die Tat in einer Erklärung, die er über seinen Verteidiger verlesen ließ, als «den größten Fehler seines Lebens». Er habe niemanden verletzen wollen. Das Verfahren fand unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen statt, auch weil die Landtagsfraktionsvorsitzende Schulze als Zeugin geladen war.

Stimmung bei Kundgebung «aufgeheizt»

Die Stimmung bei der Kundgebung in der Stadtmitte von Neu-Ulm hatte Schulze als aufgeheizt empfunden, wie sie sich im Prozess erinnerte. Sie habe gegen Trillerpfeifen und Lärm einer Personengruppe ansprechen müssen. Sie sprach vom «krassesten Moment im Landtagswahlkampf 2023». Nachdem der Stein geflogen kam, habe sie die Veranstaltung trotzdem noch zu Ende gebracht. Erst im Nachhinein sei sie sich der Gefahr bewusst geworden.

Für sie und ihre kommunalen Parteikollegen sei der Angriff ein «großer Schock» gewesen. Später hätten ihr Parteimitglieder von Ängsten berichtet, die durch den Wurf des Steins ausgelöst worden seien. Zwar habe keiner daraufhin sein politisches oder ehrenamtliches Engagement eingestellt. Doch genau das sei die Gefahr, betonte die Richterin und verwies auf den hohen Stellenwert der Demokratie.

Redner und Übersetzerin blieben unverletzt

Schulze, Hartmann und eine Gebärdendolmetscherin, die sich ebenfalls auf der Bühne aufhielt, blieben bei der Attacke unverletzt. Da das aber laut Richterin «dem Zufall zu verdanken» war, schloss sie sich nicht dem Plädoyer der Verteidigung an, die ein Jahr auf Bewährung forderte. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten plädiert.

Das Grünen-Spitzenduo, Ludwig Hartmann und Katharina Schulze, waren im vergangenen Jahr während einer Wahlkampfkundgebung mit einem Stein beworfen worden. Beide wurden nicht verletzt. Der mutmaßliche Täter muss nun vor Gericht. (Archivbild), © Sven Hoppe/dpa

© dpa-infocom, dpa:241029-930-273892/1