Baden-Württemberg will weiter mit Prämien gegen leere Wohnungen vorgehen
Viele Menschen in Baden-Württemberg stehen weiter vor einem großen Problem: Bezahlbaren Wohnraum zu finden. Gegen diese Problem will die grün-schwarze Landesregierung unter anderem weiter mit Prämien vorgehen. Neben den klassischen Förderprogrammen – wie etwa der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung – geht es auch darum, in diesem Bereich neue Wege zu gehen. Einer dieser neuen Wege sind Prämienanreize für die Kommunen, um Wohnraum zu aktivieren und bestehende Gebäude besser zu nutzen.
60 Wohnungen konnten zurück gewonnen werden
Baden-Württemberg hatte im Juli letzten Jahres die sogenannte Wiedervermietungsprämie eingeführt: Diese Maßnahme belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. In den ersten 14 Monaten des Programms konnten auf diese Art landesweit bereits 60 Wohnungen für den Mietwohnungsmarkt zurückgewonnen werden, sagte Wohnbauministerin Nicole Razavi.
Wiedervermietungsprämie wurde verlängert
Die Landesregierung hatte heute die Wiedervermietungsprämie verlängert. Sie wäre andernfalls Ende des Jahres ausgelaufen. Zugleich soll die Maßnahme um weitere Anreize ergänzt werden, sodass eine Art Prämienkatalog entsteht.
In Zukunft sollen auch Prämien gezahlt werden bei:
Vermittlung von bedarfsgerechtem Wohnraum: Es soll ein Anreiz für Kommunen geschaffen werden, die Vermittlung oder den Tausch von passgenauem Wohnraum je nach Lebensphase konkret zu unterstützen, zum Beispiel mit Hilfe von Tauschbörsen.
Belebung der Innenstädte durch das Wohnen: Es sollen Anreize für Kommunen geschaffen werden, die dazu beitragen, dass Eigentümer Wohnraum in teilweise leerstehenden Gebäuden (zum Beispiel leerstehende Läden im Erdgeschoss) oder auf untergenutzten Grundstücken schaffen oder aktivieren.
Bessere Nutzung der Potenziale von Einfamilienhaus-Gebieten: Mit Prämien will das Land die Kommunen dabei unterstützen, gegenüber Eigentümern den Um- oder Ausbau ihres Einfamilienhauses anzuregen und in die Umsetzung zu bringen. Dies kann ein barrierefreier Umbau sein oder die Teilung des Hauses in mehrere Wohneinheiten.
Bis zu 2000 Euro werden als Prämie ausbezahlt
Bei der Wiedervermietungsprämie zahlt das Land pro reaktivierter Wohnung bis zu 2.000 Euro an die Kommunen, die das Geld in der Regel an die beteiligten Vermieter weiterreichen. „Das ist ganz bewusst keine große Summe. Die Prämie soll vor allem Bewusstsein für das Problem schaffen und ist nicht selten der letzte Anstoß, in dem Bereich tätig zu werden“, so Razavi.
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