Ein angeklagter Bürgermeister (l) und sein Rechtsanwalt sitzen in einem Saal des Landgerichts Heilbronn., © Marijan Murat/dpa
Ein Justizbeamter in einem Saal des Landgerichts Heilbronn. Marijan Murat/dpa, dpa
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Auto-Leasing: Bürgermeister bestreitet Vorteilsannahme

19.10.2023

Beim Prozessauftakt gegen den Bürgermeister einer Stadt im Kreis Heilbronn hat der Angeklagte den Vorwurf der Vorteilsannahme abgestritten. Ein Bauunternehmen soll ihm ein Jahr lang die Leasingraten für sein Auto gezahlt und sich dadurch das Wohlwollen des Bürgermeisters erhofft haben, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in ihrer Anklage vor dem Landgericht Heilbronn ausführte. Die beiden Unternehmer - der Geschäftsführer und sein Sohn - sind wegen Vorteilsgewährung angeklagt und wiesen den Vorwurf ebenfalls zurück. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Vereinbarung zwischen Angeklagtem und Geschäftsführer

Der Anwalt des Bürgermeisters gab an, dass eine langjährige Freundschaft zwischen seinem Mandanten und dem Geschäftsführer bestehe. Es habe eine Vereinbarung gegeben, laut derer das Unternehmen den Leasingvertrag abgeschlossen habe. Der Bürgermeister habe die Raten bezahlen sollen, solange er den Wagen nutzte. Anschließend sollte das Fahrzeug in den Fuhrpark des Unternehmens übergehen, wie dessen Geschäftsführer bestätigte.

Im Zusammenhang mit möglichen Gegenleistungen sprach die Anklage unter anderem die städtische Auftragsvergabe für Erd- und Gewässerarbeiten der Stadt an das Unternehmen an sowie die Umwidmung eines Grundstücks in Bauland, auf dem der Sohn ein Haus gebaut haben soll. Dessen Verteidigung gab an, dass es sich um ein übliches Baugenehmigungsverfahren gehandelt habe.

Richter spricht von ungünstiger Situation

Der Vorsitzende Richter, Frank Haberzettl, führte aus, dass geprüft werden müsse, ob die Unternehmer sich tatsächlich einen Vorteil erhofften. Es sei aber zumindest eine «ungünstige Situation, wenn ein Bürgermeister das Fahrzeug einer ansässigen Baufirma fährt».

Der Beginn der Verhandlung hatte sich verzögert, da zunächst die Befangenheit einer Schöffin geprüft werden musste. Nach einer Besprechung stellten weder Anklage noch Verteidigung einen Antrag auf Befangenheit. Mit einem Urteil ist Mitte Dezember zu rechnen.

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