Ausgangsbeschränkung strenger für Partner

Ausgangsbeschränkung strenger für Partner

Eine Ausnahme in Baden-Württemberg fällt weg

26.04.2021

Die Bundesnotbremse gilt seit Samstag auch bei uns in Baden-Württemberg. Die Landeregierung hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes eins zu eins umgesetzt. Das hat auch Konsequenzen für Lebenspartner, die nicht zusammen in einer Wohnung oder einem Haus leben. Bislang galt in Baden-Württemberg die Ausnahme, dass sie sich auch noch nach Beginn der nächtlichen Ausgangsbeschränkung besuchen konnten. Das fällt jetzt weg. In der Corona-Verordnung des Landes ist dieser Punkt angepasst worden:

Die Landesverordnung wurde angepasst

“Da der Bund die bis 18. April in Baden-Württemberg geltende Ausnahme „An- und Abfahrt zur Wohnung bzw. Unterkunft des/der (Lebens-)Partner*in“ nicht mehr vorsieht, muss auch Baden-Württemberg diese Ausnahme aufheben, da Bundesrecht hier vor Landesrecht geht.”

Allerdings gilt jetzt die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg auch erst ab 22 Uhr und bis Mitternacht kann man noch spazieren gehen oder joggen, allerdings nur alleine.

Bild: Symbolbild/shutterstock