Auch für Kitas gilt die Notbremse, © shutterstock
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Auch für Kitas gilt die Notbremse

16.04.2021

Ab einer Inzidenz von 200 pro 100 000 Einwohner müssen auch Kitas und Kindergärten in Baden-Württemberg schließen, schreiben die Stuttgarter Nachrichten. Dann darf nur noch Notbetreuung angeboten werden.

Anspruch auf Notbetreuung im Homeoffice noch unklar

Geklärt werden muss allerdings noch, welche Eltern Anspruch auf Notbetreuung haben. Wenn sich das Kultusministerium an den Vorgaben des Bundes orientiert, dann dürfen nur Eltern ihre Kinder in die Notbetreuung geben, wenn sie "notwendigerweise nicht in ihrer Wohnung arbeiten können". Aktuell können Eltern ihre Kinder auch in die Notbetreuung geben, wenn sie im Homeoffice arbeiten.