Ampel-Koalition beschließt drittes Entlastungspaket
Die Spitzen der Ampel-Koalition haben am Sonntag das dritte Entlastungspaket für die Bürger in der Teuer-Krise beschlossen. Das Entlastungspaket hat einen Umfang von 65 Milliarden Euro.
Die Spitzen von SPD, Grünen und FDP hatten etwa 18 Stunden lang bis zum Sonntagmorgen über Details verhandelt. Neben Scholz nahmen unter anderem Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) an den Beratungen teil. Auch weitere Minister sowie die Spitzen der drei Bundestagsfraktionen und Parteien waren im Kanzleramt versammelt.
Das wurde beschlossen
Rentnerinnen und Rentner bekommen zum 1. Dezember eine Einmalzahlung von 300 Euro. Studierende und Azubis bekommen einmalig 200 Euro.
Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind erhöht. Außerdem wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages noch einmal auf 250 Euro monatlich erhöht.
Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2023 reformiert: Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Außerdem einmaliger Heizkostenzuschuss für den Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld: Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro
Einführung des Bürgergelds: Anfang 2023 kommenden Jahres sollen die Regelsätze für Bedürftige auf rund 500 Euro erhöht werden.
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern, werden zum 1. Januar 2023 die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst.
Vergünstigung des Strompreises für Basisverbrauch: künftig soll ein vergünstigter Preis gelten. Für einen zusätzlichen Verbrauch darüber hinaus wäre der Preis nicht begrenzt.
Bis Ende März 2024 gilt für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Die Senkung tritt zum 1. Oktober in Kraft.
Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dauerhaft abgeschafft. Stromlieferanten müssen den Wegfall an die Kunden weitergeben, sodass alle Bürger davon profitieren.
Nachfolger des 9-Euro-Tickets: Bundesweit soll es ab Anfang nächsten Jahres ein Ticket geben, das zwischen 49 und 69 Euro pro Monat kosten soll. Die Länder müssen der Finanzierung noch zu stimmen.
Verlängert werden: der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern (um ein weiteres Jahr), die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld und die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert
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