AGB Veranstaltungen

AGB Veranstaltungen

08.10.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen

1. Veranstalter

Veranstalter ist Hitradio antenne 1.

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte werden der/die Käufer/in sowie Hitradio antenne 1 zu Vertragspartnern.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Veranstaltungen von Hitradio antenne 1. Sie gelten zwischen dem/der Käufer/in einer Eintrittskarte (nachfolgend „Besucher“ genannt) und Hitradio antenne 1 (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

Die hier genannten AGB sind Bestandteil des Besuchervertrages: dieser Vertrag kommt durch den Erwerb einer Eintrittskarte und/oder mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande.

2. Programm

2.1. Beginn und Ende der Veranstaltung

Es gelten die Angaben der einzelnen Veranstaltungen.

2.2. Umfang des Veranstaltungsprogramms

Das Veranstaltungsprogramm kann Bühnenauftritte von Künstlern (Bands, DJs, Theater, Lyrik, Orchester, Kunst etc. ) beinhalten.

3. Eintrittskarten

3.1. Vertragsschluss

Mit Erwerb einer Eintrittskarte werden Besucher, sowie der Veranstalter Vertragspartner.

Der Eintritt zur Veranstaltung ist limitiert. Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt an den genannten Vorverkaufsstellen und dem ausgewiesenen Online-Shop. Möglicherweise können übriggebliebene Eintrittskarten an der Abendkasse erworben werden. Aufgrund der starken Nachfrage wird dringend empfohlen, eine Eintrittskarte im Vorverkauf zu erwerben. An den auf der Veranstaltungs-Website genannten Vorverkaufsstellen kann unter Umständen nur Bargeld als Zahlungsart akzeptiert werden. Der Vorverkauf über den Online-Shop erfolgt über die üblichen Zahlungsarten des Besuchers.

Eintrittskarten werden möglicherweise auch über externe Anbieter angeboten, z. B. das Ticketportal www.diginights.de. Bei Kaufabwicklung über externe Anbieter beachten Sie bitte die jeweiligen AGB der Ticketportale.

3.2. Verbot der gewerblichen Weiterveräußerung

Es ist verboten, die erworbenen Eintrittskarten gewerblich weiterzuverkaufen. Auch privat dürfen erworbene Eintrittskarten nicht zu einem höheren Preis als den angegebenen Eintrittspreis (inkl. Gebühren) verkauft werden. Eine Verlosung von Eintrittskarten ist ebenfalls untersagt. Es sei denn der Veranstalter erteilt ausdrücklich und schriftlich eine Zustimmung für die Durchführung einer Verlosung oder eines Gewinnspiels. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.

3.3. Kein Ersatz bei Verlust der Eintrittskarte

Bei Verlust einer erworbenen Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet.

3.4. Kein Widerrufsrecht

Der Kauf von Eintrittskarten über dieses Online-Angebot ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Fernabsatzvertrag. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Bestellungen über dieses Online-Angebot sind nach Zuweisung und Übertragung einer Buchungsnummer bindend.

4. Einlass/ Sicherheitskontrollen

4.1. Altersbeschränkung

Kinder unter 6 Jahren benötigen in der Regel keine Eintrittskarte. Bis 14 Jahren dürfen Kinder die Veranstaltung nur in Begleitung ihrer Eltern besuchen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auf dem Gelände aufhalten.

4.2. Einlass nur durch gültige Eintrittskarte

Ein Einlass zur Veranstaltung kann nur durch die rechtmäßig erworbene und gültige Eintrittskarte gewährt werden. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.

4.3. Sicherheitskontrolle vor Einlass

Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt durch eine Sicherheitskontrolle des beauftragten Sicherheitsdienstes. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes- und Taschenvisitation vorzunehmen. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden. Sollte der Besucher damit nicht einverstanden sein, wird der Einlass verwehrt. Ein Anspruch auf die Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

4.4. Zutrittsverweigerung aus wichtigem Grund

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher trotz rechtmäßig erworbener Eintrittskarte den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtige Gründe gelten insbesondere, aber nicht abschließend – das Mitführen von verbotenen Gegenständen (allgemeingefährliche Gegenstände; z. B. Waffen aller Art, Glas, Flaschen, Fackeln, Regenschirme, pyrotechnische Gegenstände, Himmelslaternen, Megaphone, Fahnenstangen usw.), ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, ein offensichtlich unter Drogeneinfluss stehender Besucher, eine homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Äußerung des Besuchers, das Tragen von Bekleidung radikaler Gruppen und Bands, das Mitbringen von kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenständen aller Art (z. B. Flugblätter, Plakate, Banner, Schilder, Symbole etc.), das Mitbringen von Getränken und Speisen auf die Veranstaltungsfläche (betrifft nicht freiwillig abgegebene Güter am Einlass). Sollte einer der o. g. wichtigen Gründe am Einlass eintreten, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

4.5. Recht auf Rückerstattung des Eintrittspreises bei Versagung des Einlasses

Im Allgemeinen hat der Besucher bei Nichtgewährung des Einlasses das Recht auf die Rückerstattung des Eintrittskartenpreises. Es sei denn, der Einlass wird aus einem der o. g. (in 4.3.) wichtigen Gründe nicht gewährt. In einem solchen Fall wird der Eintrittskartenpreis nicht erstattet. Schadensersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich und grob fahrlässig.

4.6. Ausschluss der Beaufsichtigung Aufsichtsbedürftiger

Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.

4.7. Haftung für schuldhaft verursachten Schaden

Jeder Besucher haftet für den von ihm schuldhaft verursachten Schaden.

5. Absage, Verschiebung, Abbruch, Verspätung; Programmänderung der Veranstaltung

5.1. Rückerstattungsanspruch für Eintrittspreis bei Absage vor Beginn

Muss die Veranstaltung vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, hat der Besucher Anspruch auf Erstattung des Grundpreises ohne bereits angefallene Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren, Servicegebühren, Bearbeitungsgebühren, Versandgebühren.

5.2. Verschiebung der Veranstaltung bei Gefahr für Leib, Gesundheit oder Leben vor Beginn der Veranstaltung

Sollte Gefahr für Leib, Gesundheit oder Leben der Besucher, Künstler oder des Personals bestehen, wird die Veranstaltung – vor Beginn – verschoben . In einem solchen Fall – Verschiebung der Veranstaltung vor Beginn – oder aus anderen Gründen wie höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder gerichtliche Entscheidung, bestehen keine Schadensersatz- oder Rückvergütungsansprüche. Es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

5.3. Absage der Veranstaltung bei Gefahr für Leib, Gesundheit oder Leben nach Beginn

Sollte Gefahr für Leib, Gesundheit oder Leben der Besucher, Künstler oder des Personals bestehen, wird die Veranstaltung – nach Beginn – abgesagt. In einem solchen Fall – Absage der Veranstaltung nach Beginn –  oder aus anderen Gründen wie höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder gerichtliche Entscheidung, bestehen keine Schadensersatz- oder Rückvergütungsansprüche. Es sei denn dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

5.4. Änderungen/Verspätungen des Programms

Bei Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sogenannten Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich in seinen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmedien bekannt geben.

5.5. Zugang zum vorderen Bereich der Bühne

Vor der Hauptbühne des Veranstaltungsgeländes ist ausreichend Platz. Es kann dennoch vorkommen, dass die räumliche Kapazität der Bühne begrenzt ist und der Veranstalter den Zugang zum vorderen Bereich der Bühne sperren kann, wenn die Kapazität erschöpft ist. Rechtzeitiges Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

6. Lautstärke, Hörschutz

6.1. Ausschluss der Haftung für Hörschäden

Dem Besucher ist bewusst, dass bei den vom Veranstalter angebotenen Veranstaltungen eine erhöhte Lautstärke, insbesondere im vorderen Bereich der Bühne/n herrscht. Hierbei besteht die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden und insbesondere Hörschäden. Der Veranstalter sorgt durch die technische Ausstattung und Lautstärkenbegrenzung, dass der Besucher keinen Schaden erleidet. Der Veranstalter empfiehlt dem Besucher dennoch grundsätzlich Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere bei einem Aufenthalt in der Nähe der Beschallungsanlage am Bühnenbereich. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.

7. Hausrecht, Verbote

7.1. Hausrecht des Veranstalters

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.

7.2. Verbot der gewerblichen Betätigung der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände

Dem Besucher sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Veranstaltungsgelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.

7.3. Verbot von Pogen, Stage-Diving, Crowd-Surfing

Pogen, Stage-Diving, Crowd-Surfing und das Klettern auf Bühnen, Traversen, Zelte, Tribünen oder Ähnliches ist strengstens verboten.

7.4. Mitbringen von Tieren

Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

7.5. Verweis vom Veranstaltungsgelände

Sollte ein Veranstaltungsbesucher gegen die in diesen AGB genannten Verbote (sowie Ziffer 8.1., 8.2., 9.1., 9.2., 9.4., 9.5. etc.) verstoßen, kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Ein Anspruch auf die Erstattung des Eintrittskartenpreises sowie Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

8. Getränke, Lebensmittel

8.1. Auf die Umwelt achten

Getränke werden auf dem Veranstaltungsgelände i. d. R. in Mehrwegbechern ausgegeben. Auf dieses Geschirr besteht ein Pfand. Speisen werden i. d. R. in Einmal-Geschirr ausgegeben. Wir bitten die Besucher auf unsere Umwelt zu achten und Verpackungen sowie sonstigen Müll in die dafür vorgesehenen Müllbehältnissen zu entsorgen.

8.2. Mitbringen von Getränken und Behältnissen

Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET-Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten. Einzige Ausnahme sind Tetrapaks mit bis zu 0,5 Litern.

8.3. Vertragsschluss beim Erwerb von Speisen und Getränken

Beim Kauf von Speisen und Getränken bestehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zum jeweiligen Gastronomen/Verein.

9. Fotos, Aufnahmegerät

9.1. Fotografieren während der Veranstaltung

Das Fotografieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und kleinen Taschenkameras für den privaten Gebrauch erlaubt.

9.2. Verbot des Fotografierens für den nicht-privaten Gebrauch

Foto-, Film- oder andere Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters verboten. Erst nach schriftlicher Freigabe durch den Veranstalter dürfen diese dann auf der jeweiligen Veranstaltung verwendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Mitschnitte insbesondere nicht online gestellt werden dürfen.

9.3. Verweigerung des Eintritts wegen Mitnahme nicht zugelassener Geräte

Der Veranstalter kann dem Besucher den Eintritt verweigern, soweit der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurückzulassen. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

9.4. Gewerbliche Bild- und Tonaufnahmen

Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung bleibt die Geltendmachung eines Schadens vorbehalten.

9.5. Bild-, Ton-, Bildtonaufnahmen

Der Veranstaltungsbesucher erklärt sich mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden, dass der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Aufnahmen dürfen insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien – Internet eingeschlossen – auf Ton- oder Bildtonträgern, sowie zur Bewerbung der Veranstaltung und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen veröffentlicht werden. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

10. Haftung

10.1. Keine Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Sachen

Der Veranstalter hält keine Garderobe oder sonstige Aufbewahrungsmöglichkeiten vor. Der Veranstalter haftet daher nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.

10.2. Parken auf eigene Gefahr

Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Das Abstellen von Fahrrädern etc. erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei ggf. angebotenen Shuttlebussen ist der Besucher selbst verantwortlich und haftet für grob fahrlässiges Verhalten.

10.3. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter, seine Erfüllungsgehilfen oder seine gesetzlichen Vertreter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.4. Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit sowie für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten

Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Eine wesentliche Vertragsverletzung im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen darf. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

11. Datenschutz

12. Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

12.1. Gerichtsstandsvereinbarung

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Stuttgart.

12.2. Änderung der AGB

Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

12.3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

12.4. Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13. Anbieterkennzeichnung

Veranstalter:

ANTENNE RADIO GMBH & CO. KG

Plieninger Straße 150

70567 Stuttgart

Telefon +49 711 72727-0

Telefax +49 711 72727-385

E-Mail info@antenne1.de

Studios in Stuttgart und Reutlingen

Registergericht Stuttgart, HRA 12050

USt.-ID: DE 147502232

Komplementärin:

Antenne Radio-Verwaltungsgesellschaft mbH

Registergericht Stuttgart, HRB 15690

Geschäftsführung: Stephan Offierowski