Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha spricht in Stuttgart., © Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha spricht in Stuttgart. Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild, dpa
  • News - Politik
  • News Allgemein

Ärztlicher Notfalldienst: SPD fordert Lucha zum Handeln auf

25.10.2023

Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) muss nach Auffassung der oppositionellen SPD gegen die geplanten Einschränkungen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst vorgehen. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Florian Wahl, sagte heute in Stuttgart, es brauche ein Machtwort des Sozialministers, der die Rechtsaufsicht habe. «Er ist jetzt als Aufsichtsorgan zuständig, den Sicherstellungsauftrag für den Notdienst bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg einzufordern.» Er dürfe sich von der KVBW nicht auf der Nase herumtanzen lassen.

Längere Wartezeiten und vollere Praxen

Nach einer weitreichenden Entscheidung des Bundessozialgerichts läuft im Südwesten ein Notfallplan für den ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Die Menschen im Land müssen sich in nächster Zeit voraussichtlich auf längere Wartezeiten und vollere Praxen einstellen - insbesondere am Wochenende und außerhalb der Sprechzeiten.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Die Kasseler Richter hatten am Dienstag entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt. Die KVBW kündigte nach der Entscheidung daher an, mit «sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte» zu beenden. Das bestehende System könne in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden.

Bestehendes System könne nicht fortgesetzt werden

Vor dem Urteil haben laut KVBW rund 3000 Poolärzte etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch erforderlichen Hausbesuche übernommen - und so die niedergelassenen Ärzte entlastet. Ihr Wegfall könne nicht schnell kompensiert werden. Der Notdienst soll weiter sichergestellt sein - aber nicht im bisherigen Umfang.

Links

© dpa-infocom, dpa:231025-99-697199/2