Ärztin aus Weinheim zu Haftstrafe verurteilt
Weil eine Ärztin unrechtmäßig 4247 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht während der Corona-Pandemie ausstellte, hat ein Gericht die Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem verhängte es nach Angaben der Direktorin des Amtsgerichts Weinheim bei Mannheim ein vorläufiges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28 000 Euro eingezogen werden. Dabei handle es sich um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen habe.
Gericht: Atteste wurden verkauft
Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen - ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte, hieß es. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. "Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme."
Proteste vor Gericht
Mehr als 100 Menschen hatten vor dem Prozess inWeinheim im Rhein-Neckar-Kreis demonstriert. Sie hielten Schilder unter anderem mit der Aufschrift "Die Würde des Menschen ist angetastet! Wann erhebt ihr euch?".
Mitangeklagte bekommt Geldstrafe
Im Fall der Angestellten ging das Gericht davon aus, dass die Frau "von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden ist und mutmaßlich ihrer Rechtspflicht nur hätte nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte". Daher befand es eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro, als 2700 Euro, als ausreichend und sah von einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ab.
Ärztin ist bekennende Corona-Kritikerin
Hintergrund der ausgestellten Atteste war nach Angaben der Anklagebehörde die politische Einstellung der Ärztin aus Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis. Die 59-Jährige halte die gesetzlich gebotenen coronabedingten Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig. Insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes habe sich die Angeklagte wiederholt öffentlich auf Demonstrationen und der Video-Plattform Youtube ausgesprochen, hieß es. Sie habe sich dazu auch vor Gericht bekannt.
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