Achtung: Schülerausweis gilt in Ferien nicht als Testnachweis
  • News - Familie
  • Corona

Achtung: Schülerausweis gilt in Ferien nicht als Testnachweis

23.12.2021

Der Schülerausweis gilt in den Weihnachtsferien bei uns in Baden-Württemberg nicht als Testnachweis. Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 17 Jahren müssen also beachten, wenn sie ab Montag zum Beispiel ins Kino gehen oder mit Bus und Bahn fahren wollen, einen Test brauchen. Der Grund: während der Schulzeit wird regelmäßig getestet, in den Ferien aber nicht. Die Regelung startet nicht direkt mit Ferienstart, weil die meisten Schülerinnen und Schüler in dieser Woche noch getestet wurden, sagte uns das Kultusministerium. Wenn die Kinder und Jugendlichen schon geimpft sind, brauchen sie keinen Test. Für Schülerinnen und Schüler ab 18 gelten schon länger die selben Regeln wie für Erwachsene.

Wenn die Schule im Januar wieder losgeht, reicht der Schülerausweis erst einmal wieder als Nachweis. Aber nur bis Ende Januar. Denn dann werden wohl auch die Regeln für die 12-bis 17-jährigen schärfer. Eigentlich war geplant, dass dann alle ungeimpften Schüler ab 12 ab Februar einen Test für Kino oder Sport brauchen, da kam aber so viel Kritik der Vereine, dass das jetzt möglicherweise nochmal überdacht wird.

Bild: Symbolbild / shutterstock