© shutterstock.com / Stock-Asso
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Geld zurück für Amazon Prime-Kunden?

Aufgrund der neuen Werbeunterbrechungen bei Amazon Prime Video hat die Verbraucherzentrale eine Sammelklage eingereicht.

Ihr habt es sicherlich mitbekommen: Amazon Prime Video hat seit dem 5. Februar 2024 standardmäßige Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien eingeführt. Für einen werbefreien Zugriff hat, müssen Kunden nun 2,99 Euro pro Monat zusätzlich zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Änderung für rechtswidrig und hat nun eine Sammelklage gegen Amazon gestartet.

Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass Amazon die Werbeunterbrechungen ohne Zustimmung der Kunden eingeführt hat, was eine einseitige Vertragsänderung darstellt und damit unzulässig sei.

Schadensersatz für betroffene Verbraucher möglich

Betroffene Prime-Kunden, die ihr Abonnement vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen haben, können sich nun für die Sammelklage anmelden. Dies ist kostenfrei und ohne Prozesskostenrisiko möglich.

Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten betroffene Verbraucher eine Erstattung von bis zu 36 Euro pro Jahr erhalten. Da sich Gerichtsverfahren oft über mehrere Jahre ziehen, können so auch Erstattungen von mehreren Jahre zusammen kommen.

Sowohl Kunden, die die Zusatzgebühr gezahlt haben, als auch für diejenigen, die nichts unternommen haben, können sich der Klage anschließen. Wichtig ist nur, dass das Prime-Abonnement vor dem Stichtag (05. Februar 2024) abgeschlossen wurde.

Anmeldung zur Sammelklage: So geht’s

Die Anmeldung zur Sammelklage kann über das Verbandsklageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) online durchgeführt werden, wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt. Kunden ohne Internetzugang können das Formular auch schriftlich anfordern. Eine Anmeldung ist bis drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich, deren Termin noch nicht feststeht.

Marius Lauer im Talk mit Jana Karola

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