Familie von mutmaßlichem Messerstecher hat lange Polizeiakte
Mitglieder einer syrischen Familie füllen nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums seit mehreren Jahren die Polizeiakten in Stuttgart. Die Liste der insgesamt mehr als 150 polizeilich erfassten Straftaten umfasst unter anderem Fälle versuchten Totschlags, zahlreiche Fälle von Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung, sowie zahlreiche Diebstähle.
154 Straftaten in vier Jahren
Zur Familie gehört unter anderem ein 17 Jahre alter mutmaßlicher Messerstecher, der Ende Juli mit zwei anderen Tatverdächtigen einen Mann in Stuttgart mit einem Messer schwer verletzt haben soll. Wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag hervorgeht, sollen die Familienmitglieder zwischen März 2020 und September 2024 für insgesamt 154 Straftaten verantwortlich gewesen sein. Zuvor hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.
Wegen der Tat Ende Juli in der Stuttgarter Innenstadt ermitteln die Behörden dem Innenministerium zufolge wegen versuchten Totschlags gegen drei Tatverdächtige. Die Liste der Straftaten der Familie führt für den Tag drei Fälle versuchten Totschlags auf. Die Polizei wollte sich zu Familienbeziehungen zwischen den Tatverdächtigen aber nicht äußern. Alle Mitglieder der Familie sind laut Innenministerium syrische Staatsbürger und kamen zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland.
Angriff in der Stuttgarter Innenstadt
Nach früheren Angaben sollen die drei mutmaßlichen Täter Ende Juli an der Königstraße mit einer fünfköpfigen Gruppe in einen Streit geraten sein. In einem Hinterhof hätten sie die Gegenseite dann angegriffen, so die Ermittler. Ein 37-Jähriger wurde so schwer verletzt, dass er zunächst in Lebensgefahr schwebte. Zwei weitere Männer im Alter von 24 und 47 Jahren erlitten leichte Verletzungen. Zwei Frauen aus der angegriffenen Gruppe blieben unverletzt. Warum es zu dem Streit kam, war noch unklar.
Der AfD-Abgeordnete Ruben Rupp, der die Zahlen beim Innenministerium angefordert hatte, forderte die Abschiebung der kriminellen Familienmitglieder: «Wer in unserem Land kriminell wird, der gehört abgeschoben.» In dieser Frage dürfe es keine Diskussionen geben. Laut Innenministerium haben die Familienmitglieder entweder eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine abgelaufene Erlaubnis, für die aber eine Verlängerung beantragt wurde.
© dpa-infocom, dpa:241011-930-258011/1