Bundesgerichtshof hebt Verurteilung eines Polizisten auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Mannheimer Polizisten nach einem tödlichen Polizeieinsatz aufgehoben. Das teilte das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe mit. Das Landgericht Mannheim hatte den Mann im März wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Sein mitangeklagter Streifenpartner wurde freigesprochen. Bei dem Einsatz im Mai 2022 war ein psychisch kranker Mann zu Tode gekommen, den die beiden Beamten in eine Psychiatrie-Station des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) zurückbringen sollten.
Mehrere Faustschläge
Das Vorgehen der Beamten war nach Ansicht des Landgerichts im Wesentlichen gerechtfertigt. Die 120 Tagessätze zu 50 Euro musste der Polizeioberkommissar allerdings wegen Körperverletzung im Amt zahlen. Er hatte dem Mann bei dem Einsatz Pfefferspray in sein Gesicht gesprüht und ihn mehrere Male mit der Faust geschlagen. Das Pfefferspray sei berechtigterweise gezogen worden, weil der Beamte nicht habe ausweichen können und sich habe wehren dürfen, so das Landgericht. Die Schläge seien aber «keine gebotene Verteidigungshandlung».
Die Nebenklägerin im Prozess hatte gegen das Urteil Revision eingelegt und eine härtere Verurteilung des Polizisten wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge angestrebt. Der Erste Strafsenat des BGH stufte die Revision als unbegründet ein, wie das Gericht nun mitteilte. Allerdings habe die Überprüfung des Urteils Rechtsfehler zulasten des Angeklagten ergeben. Die Verurteilung wurde deshalb aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen, wo es nun von einer anderen Kammer neu verhandelt werden muss.
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